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Ehrenordnung des TV Borken 1922 e.V.

  1. Präambel

Der TV Borken 1922 e.V. würdigt die langjährige Mitgliedschaft im Verein und ehrt Mitglieder, die sich langjährig und herausragend um den Sportverein verdient gemacht haben, nach Maßgabe dieser Ehrenordnung.

  1. Langjährige Mitgliedschaft

Mitglieder, die 25, 40 oder 50 Jahre ununterbrochen dem Verein als Mitglied angehören und damit ihre besondere Verbundenheit mit dem Verein dokumentieren, werden jeweils durch eine Ehrenurkunde geehrt, soweit hiergegen keine besonderen Gründe entgegenstehen.

  1. Langjährige, herausragende Verdienste

Mitglieder, die sich über mindestens 10 Jahre in herausragender Weise um den Verein verdient gemacht haben, können durch eine Ehrenurkunde in Bronze gewürdigt werden.

Mitglieder, die sich über mindestens 15 Jahre in herausragender Weise um den Verein verdient gemacht haben, können durch eine Ehrenurkunde in Silber gewürdigt werden.

Mitglieder, die sich über mindestens 20 Jahre in herausragender Weise um den Verein verdient gemacht haben, können durch eine Ehrenurkunde in Gold gewürdigt werden.

Neben einer Ehrenurkunde erhalten die Geehrten ein angemessenes Sachgeschenk.

  1. Ehrenmitgliedschaft

Persönlichkeiten, die sich durch langjährige herausragende Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit über mindestens 25 Jahre in besonderer Weise verdient gemacht haben, kann eine Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. An die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften sind strenge Maßstäbe anzulegen. Vorgeschlagene Personen sollten im Besitz der Ehrenurkunde in Gold sein. Ehrenmitglieder sind ab ihrer Ernennung von der Beitragspflicht befreit.

  1. Ehrenamt

Aufgrund langjähriger herausragender Vereinsarbeit als Inhaber eines Vereinsamtes kann Persönlichkeiten, die sich für bestimmte in der Vereinssatzung vorgesehene Ämter als besonders geeignet erwiesen haben, nach Ausscheiden aus diesem Amt als Dank und Anerkennung die Auszeichnung als Ehrenamt verliehen werden. Die Verleihung eines Ehrenamtes berechtigt das Mitglied, auch weiterhin beratend in den jeweiligen Gremien teilzunehmen.

  1. Antragsverfahren

Antragsberechtigt für Ehrungen sind der Vorstand und die Abteilungsleitenden. Anträge sind schriftlich einzureichen und zu begründen.

  1. Zuständigkeit

Der Vorstand beschließt mit zweidrittel Mehrheit im Einzelfall über etwaige besondere Gründe, die einer Ehrung der langjährigen Mitgliedschaft entgegenstehen.

Der Vorstand beschließt mit zweidrittel Mehrheit über beantragte Ehrungen langjähriger, herausragender Verdienste.

Die Jahreshauptversammlung beschließt auf Vorschlag des Vorstandes mit einfacher Mehrheit über die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft und eines Ehrenamtes. Die Aberkennung einer Ehrenmitgliedschaft und eines Ehrenamtes aufgrund vereinsschädigenden Verhaltens kann nur in Eilfällen vom Vorstand mit einfacher Mehrheit vorläufig ausgesprochen werden. Über eine endgültige Aberkennung beschließt die Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit.

Die Ehrenurkunden sind von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied und einem/r Abteilungsleitenden zu unterzeichnen.

  1. Schlussbestimmungen

Alle Ehrungen sollen in würdiger Form bei Vereinsveranstaltungen, insbesondere im Rahmen von Jahreshaupt-, Mitglieder- oder Abteilungsversammlungen, ausgesprochen werden.

Diese Ehrenordnung tritt nach Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung am 9.März 2018 in Kraft.

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